
Zu dem Aufgabenbereich der Katastrophenschutzbehörden und Kommunen, gehört eine adäquate Vorplanung. Diese ist mittels einer auf die möglichen Gefahren und vorhandenen Ressourcen angepasste Einsatzplanung zu erreichen.
Zu dem Aufgabenbereich der Katastrophenschutzbehörden und Kommunen, gehört eine adäquate Vorplanung. Diese ist mittels einer auf die möglichen Gefahren und vorhandenen Ressourcen angepasste Einsatzplanung zu erreichen.
Wir untertstüzen Sie neben der ganzheitlichen Erstellung Ihres Katastropheneinsatzplanes auch bei der Anfertigung von speziellen Teilen wie beispielsweise der Stabsdienstordnung.
Neben dem allgemeinen Katastropheneinsatzplan ist es notwendig, Ergänzungen entsprechend der Bedürfnisse vorzuhalten.
Diese können Gefahren aufgrund von Naturereignissen, Technologischen Unfällen oder auch Menschlichen Fehlhandlungen betreffen.
Gerne sprechen wir mit Ihnen über die Möglichkeiten Ihrer Behörde. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.